Miet- und Nutzungsbedingungen der Fotobox
§1 Allgemeines
Diese Miet- und Nutzungsbedingungen gelten für alle Mietverträge über Fotoautomaten zwischen Hendrik Hemelt, Landersum 39, 48485 Neuenkirchen (im Folgenden Fotobox48 genannt) und den Mietern. Abweichende Vorschriften der Mieter gelten nicht, es sei denn, Fotobox48 hat dies schriftlich bestätigt. Die Geschäftsbeziehungen zwischen Fotobox48 und dem Nutzer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Gerichtsstand für Ansprüche aufgrund dieser Bedingungen und der einzelnen Mietverträge ist Rheine, soweit der Mieter Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Dasselbe gilt, wenn ein Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
§ 2 Mietgegenstand
Fotobox48 vermietet einen Fotoautomaten für Veranstaltungen jeglicher Art. Der Mieter stellt den Fotoautomaten im Rahmen seiner Veranstaltung seinen Gästen in der Regel unentgeltlich zur Verfügung. Mit dem Fotoautomaten können sich die Gäste fotografieren. Die entstandenen Fotos werden dem Mieter in der Regel spätestens am nächsten Werktag zur Verfügung gestellt. Fotobox48 behält sich das Recht einer Sichtung und ggf. Entfernung einzelner Fotos vor (z.B. Einstellungsfotos, technisch unsaubere Fotos). Die Bereitstellung der Fotos erfolgt als Digitalmedien und in der Regel per Download. Auf Wunsch kann der Mieter die Fotos auch kostenlos auf einem von Fotobox48 bereitgestellten USB-Stick erhalten.
§ 3 Beachtung der Rechte an den Bildern, Freistellung bei Verstößen
Die Speicherung und sonstige Benutzung der Bilder der Gäste durch den Vermieter und/oder den Mieter, z.B. zu privaten Zwecken oder zu Werbezwecken, bedarf der Zustimmung der Gäste. Der Mieter verpflichtet sich, die Bilder der Gäste nur im Rahmen der erteilten Einwilligungen zu benutzen. Der Mieter ist ferner dafür verantwortlich, dass er durch die Veröffentlichung oder Weiterleitung von Bildern keine Rechte Dritter verletzt. Der Mieter ist verpflichtet, außer ihn trifft kein Verschulden, auf seine Kosten Fotobox48 von der Haftung freizustellen, schadlos zu halten und zu verteidigen gegenüber allen Forderungen, Klagen oder Prozessen Dritter gegen Fotobox48 oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sowie gegenüber allen zugehörigen Verpflichtungen, Schäden, Vergleichen, Strafen, Bußgeldern, Kosten oder Ausgaben (darunter unter anderem Anwalts- und andere Verhandlungskosten in zumutbarer Höhe), die Fotobox48 oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen entstehen aufgrund oder im Zusammenhang mit einem Verstoß des Mieters gegen diese Allgemeinen Mietbedingungen oder gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder Auflagen in Zusammenhang mit der Nutzung des Fotoautomaten. In einem solchen Fall informiert Fotobox48 den Mieter schriftlich über derartige Forderungen, Klagen oder Prozesse. Der Mieter hat sich so weit wie möglich an der Verteidigung gegenüber sämtlichen Forderungen zu beteiligen.
§ 4 Vertragsschluss
Der Mietvertrag kommt bei Privatkunden und Firmenkunden durch Annahme des dem Mieter vorliegenden Angebots zustande, spätestens jedoch mit Annahme der Lieferung der Mietsache an den Mieter. Die Einzelheiten der getroffenen Vereinbarung, insbesondere Art und Typ des Fotoautomaten, abweichende Regelungen zur Mietdauer (siehe § 5), Veranstaltungsort und Höhe des Mietzinses werden bei Privatkunden und Firmenkunden in der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung ausgewiesen. Die dort wiedergegebenen Inhalte sind verbindlich, wenn der Mieter diesen nicht unverzüglich nach Erhalt der Rechnung bzw. Auftragsbestätigung widerspricht.
§ 5 Mietdauer, Lieferung, Abholung und Mitwirkung
Die Mietdauer wird individuell vereinbart und ist in der Rechnung bzw. Auftragsbestätigung dokumentiert (siehe § 4). Die Mietdauer beginnt jedoch spätestens mit der Lieferung und endet spätestens mit der Abholung des Fotoautomaten durch den Vermieter. Die Zahlung des vereinbarten Mietzinses ist Voraussetzung für die Lieferung des Fotoautomaten. Der Fotoautomat wird am Tag des Events nach individueller Vereinbarung geliefert und aufgebaut, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Lieferung am Vortag fällt eine Gebühr in Höhe von 35€ an. Der Mieter oder eine von ihm beauftragte Person muss zur vereinbarten Zeit anwesend sein und die Lieferung in Empfang nehmen. Am nächsten Morgen nach dem Event müssen der Mieter oder eine von ihm beauftragte Person Zugang zum Fotoautomaten gewähren bzw. gewährleisten, damit dieser durch Fotobox48 oder einem Bevollmächtigten abgebaut und mitgenommen werden kann. Sollte es während der Miete zu Störungen, Problemen oder Mängeln kommen, ist der Mieter verpflichtet, dies umgehend Fotobox48 unter den bekannten Kontaktdaten (alternativ unter 01520-3932565) telefonisch mitzuteilen. Unter keinen Umständen darf das Gehäuse des Fotoautomaten von anderen Personen als dem Vermieter oder einer von ihm bevollmächtigten Person geöffnet werden.
§ 6 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
Zahlungsverpflichtungen des Mieters sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Werktagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine steht Fotobox48 ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen zu. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Mieter nur zu, wenn die Gegenansprüche von Fotobox48 anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Mieter nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Stornierungsbedingungen
Um eine Buchung zu stornieren, muss der Mieter den Vermieter schriftlich (z.B. per E-Mail an info@fotobox48.de) über die Stornierung informieren.
Eine Buchung kann bis 14 Tage vor dem geplanten Liefertag (z.B. Veranstaltung ist am 15.01. – stornierbar bis zum 01.01. um 23:59 Uhr) durch den Mieter storniert werden. Danach fällt bei einer Stornierung durch den Mieter eine Stornierungsgebühr in Höhe von 30€ an, welche innerhalb von 14 Tagen nach der Stornierung zu zahlen ist. Die Stornierungsgebühr entfällt, wenn innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag der Stornierung ein Ersatztermin vereinbart wird. Der neue Termin muss im Online-Buchungskalender von Fotobox48 noch als „Verfügbar“ markiert sein. Sollte der Ersatztermin auch der den Mieter storniert werden, fällt in jedem Fall eine Stornierungsgebühr in Höhe von 30€ an.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Buchung bis zu einer unbestimmten Zeit vor dem geplanten Liefertermin zu stornieren. Gründe hierfür können beispielsweise eine Beschädigung am Fotoautomaten durch den Vormieter oder ein technischer Defekt sein. Im Fall einer Stornierung durch den Vermieter können diesem gegenüber keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
§ 8 Haftung des Mieters und Haftung von Fotobox48
Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, er muss beispielsweise den Schaden ersetzen, der Fotobox48 durch den Verlust oder die Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigung der Substanz des Fotoautomaten oder des Zubehörs (z.B. Hintergrundsystem, Requisiten, etc.) entsteht. Genaue Haftungsbeträge sind unter § 11 aufgeführt. Er muss auch Folgeschäden ersetzen, die etwa dadurch entstehen, dass Fotobox48 den Fotoautomaten nicht oder nicht rechtzeitig weitervermieten bzw. an den nächsten Kunden liefern kann. Soweit sich aus diesen Mietbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Fotobox48 bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadensersatz haftet Fotobox48 – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Fotobox48 vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Ware und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Ist die Haftung von Fotobox48 ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Datenschutz
Dem Mieter ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Durchführung des Vertrags erforderlichen persönlichen Daten von Fotobox48 gespeichert werden. Der Mieter stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten, welches nur soweit gesetzlich zulässig erfolgt, ausdrücklich zu. Dem Mieter steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Fotobox48 ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Mieters verpflichtet, jedoch nicht vor der Beendigung des Vertrages.
§ 10 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Fall einer Lücke. Diese Mietbedingungen gelten ab dem 08.02.2023. Alle früheren Miet- und Nutzungsbedingungen verlieren Ihre Gültigkeit.
§ 11 Haftungsbeträge für gemietete Gegenstände
Der Mieter haftet für jeglichen Schaden, der Fotobox48 durch den Verlust oder die Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigung der Substanz des Fotoautomaten oder des Zubehörs (z.B. Hintergrundsystem, Requisiten, etc.) entsteht (siehe § 6)., mit den folgenden Beträgen. Alle Beträge verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwehrsteuer.
Gegenstände im oder am Fotoautomaten:
- Canon EOS 2000D: 400€
- Objektiv der Kamera: 150€
- Tablet Microsoft Surface Pro 5: 350€
- Studioblitz: 150€
- Gehäuse des Fotoautomaten: 15€ pro Platte
- Stativ: 60€
- Steckdosenleiste: 30€
Zubehör:
- Hintergrundsystem: 50€
- Hintergrund: 25€
- Fernauslöser: 25€
- Accessoires (z.B. Hüte, Brillen, aufblasbare Gegenstände): 5€ pro Stück
Weitere, hier nicht aufgelistete Zubehörteile, werden entsprechend des aktuellen Wertes berechnet.